AGB

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Elfi Léger Consulting, Badstraße 1A, 79379 Müllheim im Markgräflerland (nachfolgend "ELC") und einem Unternehmer (nachfolgend "Kunde"), der
Newsletter/Mailings bezieht,
Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nimmt,
Beratungs-/Trainings-/Coachingverträge eingeht oder
Seminare/Veranstaltungen bei ELC bucht.
Die Inanspruchnahme der Angebote von ELC ohne vorherige Anerkennung dieser AGB ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde bestätigt vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen von ELC, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner (neben-) gewerblichen Tätigkeit die Dienste von ELC in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit ELC einzugehen.
(3) Alle zwischen ELC und dem Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und aus individueller Absprache mit dem Kunden.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste/Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn ELC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Leistungsangebot
ELC bietet folgende Leistungen an:
Beratungen
Seminare
Coachings
Die Leistungen können multimedial, videobasiert, telefonisch oder in Präsenz erbracht werden. Die Coachings und Beratungsdienstleistungen können standardisiert oder individualisiert sein. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Angeboten von ELC.

(2) Leistungsumfang
ELC erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Persönlichkeits-, Strategie- und Teamentwicklung, Beratungen, Trainings und Coachings für ausgebildete Berater, Trainer und Coaches und der Unternehmensberatung.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ELC keine Werkleistung. ELC kann lediglich den Erfolg bestimmter Maßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von ELC nicht geschuldet wird.
Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Maßnahme vereinbart, wird diese danach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(3) Leistungsbestimmungsrecht
ELC hat ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB. Das bedeutet, dass ELC die Art und Weise der Leistungserbringung nach billigem Ermessen bestimmen kann.
(4) Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von ELC unverzüglich erbringen.


§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote auf unseren Webseiten, Broschüren oder in Werbeanzeigen sind unverbindlich und stellen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt mit uns zustande,
wenn Sie ein Angebot von uns schriftlich annehmen,
Sie ein Angebot von uns fernmündlich annehmen und wir diese Annahme per E-Mail bestätigen,
Sie ein Angebot von uns über unsere Webseiten oder per Videochat abgeben und wir diese Bestellung per E-Mail bestätigen, wobei die Annahmeerklärung in der E-Mail enthalten sein muss, oder
Sie eine Leistung von uns in Anspruch nehmen und wir diese Leistung erbringen.
(3) Fernmündlich oder mündlich geschlossene Verträge werden durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande gebracht. Der Kunde stimmt der Aufzeichnung des Telefonats oder Videochats zu.
(4) Bei Bestellungen über unsere Webseiten oder per Videochat erhalten Sie von uns eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Die Annahmeerklärung erfolgt in der Regel durch Freischaltung des Zugangs zu der von Ihnen bestellten Leistung.
(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistung nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.


§4 Preise und Leistungserbringung
Die Preise von ELC verstehen sich als Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Leistungen von ELC werden zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten erbracht.
Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit ELC verpflichtet, die vereinbarte Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss zu zahlen.


§5 Kündigung, Laufzeit
Der Vertrag zwischen ELC und dem Kunden wird für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit schriftlich kündigt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vorzeitige Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von ELC unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ELC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 6 Verzug
(1) Die Leistungserbringung durch ELC beginnt erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig bei ELC eingegangen ist und die für die Dienstleistungen notwendigen Daten vollständig vorliegen oder die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann ELC weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückhalten.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann ELC den Vertrag außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen. ELC wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.


§ 7 Erfüllung
(1) ELC wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ELC ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass ELC bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks erbringt.
(3) Ist ELC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ELC unberührt.


§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Verhalten gegenüber ELC
Der Kunde hat sich gegenüber ELC und seinen Mitarbeitern höflich und respektvoll zu verhalten. Er hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns zu gewährleisten.
ELC behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ELC und seine Dienstleistungen zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus zur Strafanzeige zu bringen. Dies gilt insbesondere für unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken.
(2) Verhalten bei Veranstaltungen und Seminaren
Der Kunde hat bei Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren den störungsfreien Fortgang der Veranstaltung zu fördern. Er hat sich gegenüber den anderen Teilnehmern und dem Personal von ELC höflich und respektvoll zu verhalten.
Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb einer Veranstaltung oder eines Seminars beeinträchtigt, wird ELC den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall ist ELC berechtigt, den Kunden von der Veranstaltung oder dem Seminar vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt.


§ 9 Nutzungsrechte
(1) Urheberrechte
ELC hat an allen von ihr veröffentlichten Inhalten, insbesondere Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von ELC nicht gestattet.
(2) Nutzungsrecht für Kunden
Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von ELC hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
(3) Weitergabeverbot
Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu den Programmen, Inhalten und Plattformen von ELC ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte der Mitgliederplattformen an nicht von ELC autorisierte Dritte ist strengstens untersagt.
(4) Zustimmung zur Datenerhebung
Mit Nutzung der Mitgliederplattformen von ELC stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch ELC und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
(5) Schutz von Betriebs- und Urheberrechten
Die Verletzung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Urheberrechte von ELC wird zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
(6) Kein Nutzungsrecht für Werbetexte
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von ELC auf Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.


§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungsgrundlage
Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig. Abweichende Regelungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
(2) Zahlungsarten
Die Zahlung kann erfolgen per:
Überweisung auf eines unserer angegebenen Konten
SEPA-Lastschrift
PayPal
Kreditkarte
Im Fall einer SEPA-Lastschrift oder einer Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte wird die Belastung Ihres Kontos frühestens zu dem in Absatz 1 geregelten Zeitpunkt veranlasst. Eine erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
(3) Bezahlung von Dienstleistungen/Beratungen
Dienstleistungen/Beratungen können ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens gebucht werden.
(4) Rechnung
Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.


§ 11 Haftung und Haftungsausschluss
(1) ELC haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) ELC haftet für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.
(3) ELC haftet nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, sofern keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
(4) Die Haftung von ELC für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, ELC nur Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt ELC insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
Erläuterungen
(1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
In diesem Absatz wird die Haftung von ELC für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geregelt. Vorsatz liegt vor, wenn eine Handlung bewusst und gewollt vorgenommen wird. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Handlung mit grober Unvorsichtigkeit vorgenommen wird. In diesen Fällen haftet ELC uneingeschränkt.
(2) Leichte Fahrlässigkeit
In diesem Absatz wird die Haftung von ELC für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit geregelt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Handlung ohne Sorgfalt, aber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgenommen wird. In diesen Fällen haftet ELC nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
(3) Wesentliche Vertragspflichten
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Erbringung der vereinbarten Leistung und die Pflicht zur Geheimhaltung von Kundendaten.
(4) Produkthaftung
Die Produkthaftung ist eine gesetzliche Regelung, die den Hersteller von Produkten für Schäden haftbar macht, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Die Haftung von ELC für Schäden aus der Produkthaftung bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(5) Mitwirkungspflichten des Kunden
In diesem Absatz wird geregelt, dass der Kunde verpflichtet ist, ELC nur Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt ELC insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.


§ 12 Widerrufsrecht
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht. Dies gilt auch für mündlich und fernmündlich geschlossene Verträge.


§13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Datenschutz
ELC legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt daher stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Datenschutzerklärung von ELC enthält ausführliche Informationen über die Datenverarbeitung und die Rechte der Betroffenen. Sie können die Datenschutzerklärung auf der Website von ELC unter https://www.elfi-leger.com/Datenschutz/ abrufen oder auf Anfrage per E-Mail oder Brief erhalten.
(2) Kontaktaufnahme
Sie willigen widerruflich ein, dass ELC Sie im Wege von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste) kontaktieren darf. Dies dient dazu, Ihnen Informationen über die Leistungen von ELC zukommen zu lassen oder Sie zu Veranstaltungen oder Angeboten von ELC einzuladen.
Wenn Sie der Kontaktaufnahme durch ELC widersprechen möchten, können Sie dies jederzeit per E-Mail an kontakt@elfi-leger.com mitteilen. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail müssen Sie sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen benennen, über die Sie nicht mehr kontaktiert werden möchten.
(3) Einwilligung in die Datenverarbeitung
Sie willigen widerruflich ein, dass ELC sämtliche von Ihnen bei ELC hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) speichert und verarbeitet.
Diese Einwilligung umfasst auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch ELC im Wege von Cookies, die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an Dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten.
Wenn Sie der Einwilligung in die Datenverarbeitung durch ELC widersprechen möchten, können Sie dies jederzeit per E-Mail an kontakt@elfi-leger.com mitteilen.


§ 14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen
(1) Buchung
Die Anmeldung zu einem Seminar oder einer Veranstaltung von Elfi Léger Consulting ist verbindlich. Die Anmeldung erfolgt über die Website von Elfi Léger Consulting. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
(2) Rücktritt
Der Kunde kann bis zu 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Bei einem Rücktritt innerhalb von 8 bis 6 Wochen werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem Rücktritt von 6 bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
(3) wichtiger Grund
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kunde auch nach Ablauf der Fristen von Absatz 2 zurücktreten. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
Tod oder schwere Erkrankung des Kunden oder eines nahen Angehörigen
unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
unerwartete Erkrankung oder Verletzung, die die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich macht
höhere Gewalt
Der Kunde hat den wichtigen Grund der Rücktrittserklärung unverzüglich mitzuteilen.
(4) Ersatzteilnehmer
Ein Ersatzteilnehmer kann nur nach vorheriger Zustimmung von Elfi Léger Consulting gestellt werden.


§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen Elfi Léger Consulting und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Müllheim im Markgräflerland. Verbraucher haben jedoch das Recht, sich auch an das Gericht ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes zu wenden.


Zusatzregelungen für die Teilnahme an unseren Seminaren, Trainings, Coaching-Programmen und auf Mitglieder Plattformen


§ 1 Verhaltenskodex
(1) Kunden sind verpflichtet, sich bei der Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Nutzung unserer Angebote stets respektvoll und wertschätzend zu verhalten.
(2) Dazu gehört insbesondere, dass Kunden
andere Teilnehmer/Kunden und Mitarbeiter von ELC nicht diskriminieren, belästigen oder beleidigen;
keine Gewalt, Bedrohung oder Nötigung ausüben;
keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder anderweitig anstößigen Inhalte verwenden oder verbreiten;
keine Spam- oder Werbemails versenden.
(3) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen den Verhaltenskodex ist ELC nach einmaliger Abmahnung berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Nutzung unserer Angebote auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


§ 2 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde darf den von uns zur Verfügung gestellten Account oder die Logindaten zu unseren Plattformen und Programm- und Trainingsinhalten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch für die Weitergabe an festangestellte Mitarbeiter des Kunden.
(2) Wir sind berechtigt, den Zugang zu unseren IT-Systemen durch einen IP-Abgleich zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, die die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere IT-Systeme und Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat. Wir werden zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten, wenn wir feststellen, dass ein Kunde gegen diese Bestimmung verstößt.


§ 3 Akquise anderer Coaching-Teilnehmer
(1) Kunden ist es gestattet, andere Coaching-Teilnehmer aus den Programmen von Elfi Léger Consulting für eigene Aufträge zu akquirieren. Dies ist jedoch nur im Einzelfall und nicht systematisch zulässig. Coaching-Teilnehmer dürfen durch Akquise-Versuche des Kunden nicht belästigt werden.
(2) Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Regelung ist Elfi Léger Consulting nach einmaliger Verwarnung im Wiederholungsfall berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an den Social-Media-Gruppen von Elfi Léger Consulting auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Elfi Léger Consulting bleiben in diesem Fall unberührt.


§ 4 Verbot der Weitergabe von vertraulichen Informationen
(1) Während der Teilnahme an Veranstaltungen von ELC können andere Teilnehmer vertrauliche Informationen austauschen, z. B. betriebsinterne Informationen oder Geschäftsgeheimnisse. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) ELC ist berechtigt, bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden den Zugang zu den Veranstaltungen von ELC vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.


§ 5 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die zu einer Störung oder Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von ELC oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer führen können. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von ELC zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist ELC berechtigt, den Kunden nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung seiner Programme, Inhalte und Trainings auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber ELC bleiben in diesem Fall unberührt.


AGB - Stand: 02.02.2022    © - Vervielfältigung verboten.